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Kirchenvorstandswahl im September

Am Sonntag, dem 13. September werden in unserer Landeskirche die Kirchenvorsteher für die Legislaturperiode 2026-2032 gewählt.

Die Wählerlisten (ob Sie wahlberechtigt sind) können bis zum 06.09. in dem Pfarramtsbüro Ihrer Kirchgemeinde eingesehen werden.

Dazu können bis zum Sonntag, dem 02. August 2026 Wahlvorschläge beim Kirchenvorstand Ihrer Kirchgemeinde eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der jeweiligen Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterzeichnet sein. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familien- und Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen sowie ein erweitertes Führungszeugnis vorzuweisen.

Am Wahltag verhinderte Gemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesem Fall ist mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchliche Berechtigungen besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind.

Der neu gebildete Kirchenvorstand wird dann auch die Ortsausschüsse berufen. Die Ortsausschüsse sollen das kirchgemeindliche Leben vor Ort im Blick haben und gestalten, wohingegen die Kirchenvorstände die Gemeindeleitung im größeren Maß verantworten. Auch in den Ortsausschüssen sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen und freuen uns sehr, wenn Sie bereit wären sich einzubringen. Sollten Sie Interesse haben im Ortsausschuss mitzuwirken oder Fragen dazu haben, wie die Arbeit konkret aussieht, sprechen Sie gern die Pfarrer oder die derzeitigen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher an.